Windkümmerer: Kommunen bei Windprojekten begleiten
20.06.2021Als die Windkümmerer 2020 als Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ins Leben gerufen wurden, war der Ausbau der Windenergie durch die 10H-Regel beinahe zum Erliegen gekommen. In dieser schwierigen Situation halfen wir einzelnen engagierten Kommunen dabei, den unverzichtbaren Ausbau der Windenergie trotzdem voranzubringen.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene im Jahre 2022 wie dem Wind-an-Land-Gesetz, dem WindBG und dem Bundes Naturschutz Gesetzes wurden von Seiten der Regionalen Planungsverbände die Kriterienkataloge für Vorranggebiete angepasst, so dass die 10H-Regel stark eingegrenzt wurde. Waldflächen und Landschaftsschutzgebiete stehen jetzt für Windenergieanlagen zur Verfügung. Aktuell bereiten die regionalen Planungsverbände eine Fortschreibung des Teilkapitels Windenergie der Regionalpläne vor, um das 1,8%-Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes zu erreichen. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit der Regionalplanung und den Kommunen die optimalen Flächen für die Fortschreibung zu definieren. Darüber hinaus begleiten wir die Kommunen je nach Bedarf bei der Flächensicherung für Windparkprojekte, beraten über das weitere Vorgehen oder stehen ihnen bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Seite.
Die dynamische Situation hat das Interesse der Kommunen extrem erhöht, sodass schon im ersten Halbjahr des neu aufgelegten Programms „Windkümmerer 2.0“ knapp 50 Kommunen in Oberfranken sowie über 30 Kommunen in Mittelfranken von uns beraten wurden.
Auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken ist das Interesse sehr groß, sodass teilweise Wartelisten eingeführt wurden.
Weitere Informationen zum Windkümmerer und einen Link zu Bewerbungsunterlagen sind unter folgender Adresse zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/aufwind/